
EDITORIAL
Der wahre Wert eines Guthabens zeigt sich im Ernstfall.
Es gibt eine stille Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und seinen Mitarbeitern. Wer heute Zeit und Leistung in ein Wertguthaben einbringt, verzichtet auf einen Teil seines Lohns – im Vertrauen darauf, dass dieser Wert später zurückkehrt. Als Freistellung vor dem Ruhestand. Als Sabbatical. Als Zeit für die Familie. Dieses Vertrauen ist die eigentliche Währung langfristiger Arbeitszeitmodelle.
Doch Vertrauen allein trägt nicht durch jede Lage. Die Insolvenzen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie schnell Angespartes verloren geht, wenn ein Arbeitgeber in Schieflage gerät und mit ihm die Guthaben, in denen nicht nur Arbeitsleistung steckt, sondern auch erhebliche, noch nicht abgeführte Beiträge zur Sozialversicherung und zur Lohnsteuer. Der Gesetzgeber hat daraus Konsequenzen gezogen. Mit dem Flexigesetz II ist die Insolvenzsicherung von Wertguthaben nicht länger Kür, sondern Pflicht und wer sie versäumt, haftet unter Umständen mit dem eigenen Vermögen.
Die Frage lautet also nicht mehr, ob abgesichert wird, sondern wie und durch wen. Denn nicht jedes Sicherungsmodell hält, was es verspricht. Interne Lösungen scheiden aus. Was zählt, ist eine echte Trennung des Guthabens vom Vermögen des Unternehmens.
Genau hier setzt die Doppelte Treuhand der BMS an. Sie stellt sicher, dass das Wertguthaben dort bleibt, wo es hingehört: beim Arbeitnehmer unabhängig davon, wie es dem Unternehmen ergeht.
Wie das im Einzelnen funktioniert, worauf bei der Auswahl eines Sicherungsmodells zu achten ist und welche Fehler sich in der Praxis wiederholen, zeigt dieses Magazin.

Torsten Steinwachs
Rechtsanwalt / Partner
Zert. Wirtschaftsmediator/Zert. Baumediator (Uni of A. Science)
Lehrbeauftragter für Restrukturierung und Insolvenz ISM International School of Management Dortmund/Frankfurt a.M.
Lehrbeauftragter für Finanzierungs- und Krisenmanagement, Europäische Fernhochschule Hamburg
Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte
