Insolvenzsicherung von Wertguthaben und Zeitwertkonten nach dem Flexigesetz II
Als neutraler und verlässlicher Partner übernimmt die BMS anspruchsvolle Treuhandmandate.
Sichern Sie Ihre Wertguthaben – rechtssicher, neutral, insolvenzfest
Die Insolvenzsicherung von Wertguthaben ist gesetzliche Pflicht. Die BMS Bond Management Support begleitet Sie durch dieses Fahrwasser.
Sprechen Sie mit uns. Wir entwickeln Ihre Lösung.
BMS Bond Management Support GmbH & Co. KG
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Neutraler Treuhänder für die Insolvenzsicherung von Wertguthaben und Zeitwertkonten nach dem Flexigesetz II
FAQ
📩 Häufige Fragen zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben
Ab wann ist eine Insolvenzsicherung überhaupt Pflicht?
Sobald ein Wertguthaben einschließlich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung die monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV übersteigt, ist der Arbeitgeber nach § 7e SGB IV zur Insolvenzsicherung verpflichtet. Diese Schwelle ist bei langfristigen Zeitwertkonten schnell erreicht.
Reicht es nicht, eine Rückstellung zu bilden oder eine Bürgschaft im Konzern zu stellen?
Nein. § 7e Abs. 3 SGB IV schließt genau diese Wege ausdrücklich aus, sodass bilanzielle Rückstellungen, ebenso wie konzerninterne Einstandspflichten und Patronatserklärungen ausscheiden. Der Grund: Sie lösen das Guthaben nicht aus dem Vermögen des Arbeitgebers. Im Insolvenzfall fiele es in die Masse. Wirksamer Schutz verlangt eine echte Trennung und Externalisierung – und genau die leistet die Doppelte Treuhand.
Was passiert, wenn ich die Insolvenzsicherung unterlasse?
Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Insolvenzschutz im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV. Fehlt er, kann der Gesamtsozialversicherungsbeitrag sofort und rückwirkend fällig werden – verzinst, so als hätte die Vereinbarung nie bestanden. Bei GmbH und AG haften zudem die Organe persönlich und gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden.
Wie funktioniert die Doppelte Treuhand konkret?
Das Wertguthaben wird aus dem Vermögen des Arbeitgebers auf einen neutralen Treuhänder übertragen und dort getrennt verwaltet. Es ist zugunsten der Beschäftigten gesichert – so wird der Zugriff durch Arbeitgeber und Insolvenzverwalter zuverlässig ausgeschlossen. Das Guthaben bleibt dort, wo es hingehört: bei Ihren Mitarbeitern.
Ist die Doppelte Treuhand auch für kleinere Unternehmen geeignet?
Ja. Wir prüfen Ihre konkrete Situation und entwickeln eine Lösung, die zur Größe Ihres Unternehmens und zu Ihren Arbeitszeitmodellen passt. Statt einer Schablone erhalten Sie eine Gestaltung, die wirtschaftlich sinnvoll und rechtssicher zugleich ist.
Wie aufwendig ist die Umstellung für uns?
Den rechtlichen und administrativen Kern übernehmen wir. Sie erhalten eine klare, prüfungssichere Struktur – transparent für Geschäftsführung, Belegschaft und Betriebsprüfer. Der Weg dorthin beginnt mit einem unverbindlichen Erstgespräch.
Was kostet die Treuhandlösung?
Das hängt vom Umfang der abzusichernden Wertguthaben und der gewünschten Ausgestaltung ab. In einem ersten Gespräch verschaffen wir Ihnen eine belastbare Einschätzung – ohne Verpflichtung.